Der Einsatz fremden Personals ist attraktiv, um Auftragsspitzen zu bewältigen, Kosten zu sparen und beim eigenen Personalbestand angesichts des Kündigungsschutzrechts flexibel zu bleiben.
Grundsätzlich ist gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nur zulässig, wenn eine Erlaubnis besteht. Andernfalls kann der angestrebte Kosten- und Flexibilitätsvorteil ins Gegenteil umschlagen, da etwa ungewollt ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist und / oder ein empfindliches Bußgeld fällig wird. Speziell in der Baubranche kommt hinzu, dass der gewerbliche Personaleinsatz von Nicht-Baubetrieben für Arbeiten, die typischerweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich verboten ist. Baubetrieben, die sich mögliche Vorteile einer Arbeitnehmerüberlassung zunutze machen wollen, muss daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung dringend empfohlen werden.
Der Leitfaden erläutert praxis- und anwendungsorientiert sowohl die Situation des Baubetriebs als Entleiher als auch die Situation des Baubetriebs als Verleiher einschließlich der Erlaubnispflicht und des Erlaubnisverfahrens. Außerdem werden bestehende Haftungsrisiken ausführlich dargestellt. Übersichten, Checklisten, Vertragsmuster und Vordrucke sowie ein Verzeichnis aller zitierten Rechtsvorschriften gewährleisten einen hohen praktischen Nutzen als Arbeitsgrundlage für alle Baubetriebe und auch für Betriebe der Zeitarbeit.
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